Allgemeinen Geschäfsbedingungen (AGB) 



 

§ 1  Allgemeines 

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des erteilten Auftrages. Der Aufraggeber bestätigt, diese im Rahmen der Vertragsverhandlungen erhalten zu haben, und erkennt deren Verbindlichkeit für den erteilten Auftrag und etwaige Folgeaufträge ausdrücklich an.

 

§ 2  Leistungen
 

1. Die Tätigkeit des Aufragnehmers gliedert sich in Untersuchungen, Besprechungen, Verhandlungen, Vermittlung, Coaching sowie Ausarbeitungen und Berichterstattung.

 

2.  Die Dienstleistung erfolgt in unmittelbarer Abstimmung  mit der  Geschäftsführung des Auftraggebers, wobei Einzelheiten und weiter gehende Teilaufgaben in einer Zusatzvereinbarung getroffen werden können.

 
 

§ 3  Durchführung des Auftrages
 

1. Der Auftragnehmer wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen.  Soweit er Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen.

 

2Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen gehört nicht  zum Auftrag.

 

3. Soweit hier unvorhergesehene oder im Verhältnis zum Zweck des Auftrages zeit- oder kostenaufwendige Untersuchungen erforderlich werden, ist dazu die vorherige Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.

 

4. Nach Erledigung des Auftrages und Zahlung der vereinbarten Vergütung hat der Auftragnehmer die ihm vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrages überlassenen Unterlagen unaufgefordert wieder zurückzugeben.

 
 

§ 4  Pflichten des Auftraggebers

 

1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, Informationen erteilt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

 

2. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärung in einer von dem Auftragnehmer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

 

3.  Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter und der Betriebsrat bereits vor Beginn der örtlichen Untersuchungen über die Tätigkeit des Auftragnehmers eingehend informiert werden. Der Auftraggeber benennt bei Beginn der Tätigkeit einen leitenden Mitarbeiter, der dem Auftragnehmer zur Informationserteilung ständig zur Verfügung steht.

 

4. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer auf Anforderung einen möglichst gesonderten Arbeitsraum im Hause unentgeltlich zur Verfügung. Der Auftraggeber  gestattet dem Auftragnehmer die unentgeltliche Nutzung der Kommunikationseinrichtungen (Telefon, Telefax, EDV, etc.) in Zusammenhang mit dem Auftrag.

 

 

§ 5  Schweigepflicht des Auftragnehmers

 

1. Dem Auftragnehmer  ist es untersagt, den Bericht selbst oder Tatsachen oder Unterlagen, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit anvertraut wurden oder sonst bekannt geworden sind, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus.

 

2. Diese Schweigepflicht gilt auch für alle im Betrieb des Auftragnehmers mitarbeitenden Personen. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass die Schweigepflicht von den genannten Personen eingehalten wird.
 

3.  Der Auftragnehmer ist zur Offenbarung, Weitergabe oder eigenen Verwendung der bei der Beauftragung erlangten Kenntnis befugt, wenn er auf Grund von gesetzlichen Vorschriften dazu verpflichtet ist oder der Auftraggeber  ihn ausdrücklich und schriftlich von der Schweigepflicht entbindet.

 

 


§ 6  Urheberrechtschutz

 

1.  Der Auftragnehmer behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht.

 

2. Insoweit darf derA uftraggeber die im Rahmen des Auftrages gefertigten Berichte/Unterlagen mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist.

 

3. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder Kürzung ist dem Auftraggeber nur mit schriftl. Einwilligung des Auftragnehmers gestattet.

 

4. Eine Veröffentlichung bedarf in jedem Falle der schriftl. Einwilligung des Auftragnehmers. Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszwecks  gestattet.

 

 

§ 7  Honorar

 

1. Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf angemessene Vergütung.
 

2.  Die Vergütung besteht aus einer Zeitvergütung und Ersatz der notwendigen Auslagen. Die Höhe des Verrechnungssatzes wird in der Vereinbarung festgelegt.
 

3.  Außergewöhnliche Leistungen, wie die Erstellung umfangreicher über die laufende Beratung hinausgehender schriftlicher Gutachten, werden besonders honoriert. Eine besondere Honorierung setzt indes voraus, dass sich die Vertragsparteien über die Honorierungspflicht und die Höhe des Honorars vor Beendigung der Leistung durch den Auftragnehmer geeinigt haben.
 

4.  Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

 

§ 8  Vertragsdauer

 

Die Vereinbarung beginnt mit der Auftragserteilung und der Unterzeichnung beider Parteien. Der Auftraggeber sowie der Auftragnehmer können die Vereinbarung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Das beiderseitige Recht zur vorzeitigen außerordentlichen – auch  fristlosen - Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

 

 § 9  Haftung und Mängel

 

Der Auftragnehmer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund –, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen die Schäden  vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Dies gilt auch für Schäden, die nach erfolgter Nacherfüllung entstanden sind.  Die Haftung für Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.  Diese Haftungsbeschränkung entfällt bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit; sie entfällt ferner, wenn der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat.

 

 

§ 10  Schlussbestimmungen

 

1.  Für den Auftrag, seine  Ausführung  und die sich  hieraus ergebenen Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

 

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag ist Bad Aibling, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die  Vertragschließenden sind verpflichtet, die unwirksame   Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der   unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

4. Mündliche Absprachen bestehen nicht.

 

5. Änderungen und Ergänzungen des erteilten Auftrages bedürfen der Schriftform. Dieses bezieht sich  auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.


Stand: April 2012


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Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
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